Kostenerstattung

Kostenerstattung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und zeitnah keinen Therapieplatz bei einer Vertragspsychotherapeut*in erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Dabei übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie in einer Privatpraxis. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie nachweisen können, dass trotz Ihrer Bemühungen kein zeitnaher Therapieplatz im regulären Versorgungssystem verfügbar ist. Gerne informiere ich Sie über die notwendigen Schritte und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder quartalsweise. Sie erhalten eine Rechnung von mir, bezahlen diese selbst und reichen alle Rechnungsdokumente anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese wird Ihnen (nach erfolgreicher Antragsstellung) die Kosten für die therapeutische Behandlung nachträglich erstatten. Wahlweise kann eine direkte Kostenübernahme mit der Krankenkasse vereinbart werden. 

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